Änderungen im Immobilienjahr 2023

Das Jahr 2023 hält zum Thema Immobilien viele Neuerungen bereit. Vermieter müssen beispielsweise einen Teil der CO2-Steuer übernehmen, es gibt mehr Geld fürs Homeoffice und Berechtigte erhalten mehr Wohngeld. Diese Änderungen bringt das Immobilienjahr 2023.

Grundsteuerfrist beachten

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. „Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich.

Wir müssen die Menschen mitnehmen”, kommentiert Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) den Beschluss der Länder bei der Finanzministerkonferenz. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Vermieter übernimmt Teil der CO2-Steuer

Die CO₂-Steuer gibt es bereits seit 2021, zahlen mussten sie bislang die Mieter. Ab 1. Januar 2023 wird es aber ein Zehn-Stufenmodell geben, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.

AfA wird zu Jahresbeginn erhöht

Die lineare Abschreibung (AfA) für vermieteteten Neubau wird bereits ab Januar von zwei auf drei Prozent pro Jahr angehoben. Das soll als Investitionsanreiz für den dringend benötigten Wohnungsneubau dienen, wie Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte. Die Abschreibungsdauer wird von 50 auf 33 Jahre reduziert.

Wohngeld

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ geplant. Es sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen: Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von rund 600.000 in 2022 auf zwei Millionen Bürger erweitert werden.

Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro monatlich. Er steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen

Im neuen Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird die Anschaffung der nachhaltigen Anlagen für Privathaushalte wieder interessanter. Das EEG ist zwar schon seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, jedoch gelten die meisten Regelungen erst ab dem 1. Januar 2023.

In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert.

Homeoffice-Pauschale wird erhöht

Auch 2023 bleibt die Homeoffice-Pauschale weiter bestehen. Ab Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 600 Euro auf maximal 1250 Euro. Das heißt, Arbeitnehmer können pro Jahr 210 Home-Office-Tage von der Steuer absetzen.

Aktuell sind es noch 120 Tage. Anstelle von täglich fünf Euro können sechs Euro vom Einkommen als Werbepauschale abgezogen werden. Eine weitere Besonderheit: Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.

Zweiter Heizkostenzuschuss kommt

Vermutlich Ende Januar oder Anfang Februar 2023 wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Nicht jeder und jede Berechtigte erhält aber denselben Betrag.

Die Höhe entscheidet die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die jeweilige staatliche Förderung. Beispielsweise erhält ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldberechtigten 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro.

Erben wird teurer

Wer ein Haus vererbt oder verschenkt, muss bedenken, dass der Begünstigte oft Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen muss. Da Immobilien ab 2023 strenger bewertet werden, steigt für viele die Steuerlast. Doch es gibt manchmal Möglichkeiten, den Fiskus außen vor zu lassen.

Hamburg und Sachsen erhöhen Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer[AS1] – der Spitzensatz liegt bei 6,5 Prozent. Sachsen war lange Zeit besonders günstig mit 3,5 Prozent.

Um aber das Haushaltsloch des Freistaats zu verringern, will das Kabinett an der Steuerschraube drehen und in Zukunft die Steuer auf 5,5 Prozent anheben. Auch Hamburg erhöht von 4,5 Prozent um einen Prozentpunkt auf 5,5. Gelten sollen beide Erhöhungen voraussichtlich zum 1. Januar 2023.

KfW-Förderung für Neubau soll reformiert werden

Die KfW-Programme zur Förderung von Neubauten werden 2023 komplett neu aufgesetzt. Ursprünglich war das bereits für Anfang Januar geplant, jetzt wird sich die Einführung der neuen Programme bis mindestens März verzögern. Bis dahin sollen die alten Programme gültig sein.

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