Das Mietrechtsnovellierungsgesetz MietNovG

Das Bestellerprinzip bei Vermietung

Seit dem 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) ist am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bestellerprinzip – Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Das bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter, Vermieter und Makler.

Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.

ACHTUNG: Regelung gilt nur bei Miete

Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete. Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.

Wann sich das Bestellerprinzip für Mieter lohnt

Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. In den meisten Fällen müssen sie jetzt nicht mehr den Makler zahlen. Dennoch kann es sich für Mieter lohnen, einen Makler zu bezahlen. Denn dieser kennt den Markt und kann eine Wohnung suchen, die genau zu den Bedürfnissen des Mieters passt. Für den Mieter ist das unter anderem dann praktisch, wenn er auf der Suche nach einer speziellen Immobilie ist – etwa einer Luxusvilla oder einer barrierefreien Wohnung.

Oder aber, wenn er eine Bleibe in einer neuen Stadt sucht und keine Zeit hat, sich viele Wohnungen anzusehen. Vom Immobilienprofi bekommt er dann nur diese Immobilien vorgeschlagen, die wirklich zu seinem Suchprofil passen. Für den Fall, dass der Mieter der Auftraggeber ist, ist die Höhe der Provision gesetzlich geregelt. Sie beträgt dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen

Doch nicht nur für Mieter kann es lohnenswert sein, einen Makler zu beauftragen. Auch Vermieter profitieren von den Kenntnissen eines Immobilienprofis. Makler koordinieren Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Zudem hält er schwierige Interessenten von der Immobilie fern – er kann vorab feststellen, welcher Mieter solvent ist und bei wem es später einmal eventuell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte.

Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, ist die Provisionshöhe zwar nicht gedeckelt – viele Makler bieten aber inzwischen unterschiedliche Leistungspakete an, so dass Vermieter nur genau die Leistungen bezahlen, die sie auch brauchen. Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen und bezahlen, können die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen.

Warum sich Vermieter trotz Bestellerprinzip für Makler entscheiden

Für private Eigentümer ist es nahezu unmöglich, den richtigen Marktpreis und optimalen Mieter/Käufer in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden. Aufgaben, wie die Wertermittlung zur Kauf- bzw. Mietpreisfindung, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter und Käufer inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein Immobilienprofi erfolgreich erfüllen kann. Nicht zu vergessen die Bewerberauswahl und das Management der eingehenden Interessenanfragen – gerade in nachfragestarken Märkten.

Entsprechend eindeutig ist die Antwort auf die Frage: “Wie reagieren Vermieter, wenn das Bestellerprinzip kommt?”. ImmobilienScout24 hat gemeinsam mit der Immobilien Zeitung eine Umfrage in der Branche unter 490 gewerblichen Vermietern zum Thema durchgeführt.

Umfrage von Immo Media Consult im Auftrag von ImmoblienScout24 und der Immobilien Zeitung; Apr. 2014

  1. Makler bieten wichtigen Service, auf den nicht verzichtet werden kann
  2. Makler haben bessere Kenntnisse des lokalen Vermietungsmarktes
  3. Fehlende Ressourcen, um Vermietungen selbst durchzuführen
  4. Bestände weit verstreut, Vermieter können nicht überall vor Ort sein
  5. Vermieter hat bereits vor Einführung des Bestellerprinzips die Vermietungskosten selbst getragen
  6. Vermieter kann höhere Kosten durch höhere Mietforderung gegenfinanzieren
  7. Vermieter will mit Maklern vor allem personelle Engpässe überbrücken

Quelle IS24

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