Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen. Dieses Prinzip galt bislang nur im Mietrecht, nun zählt es auch beim Kauf von Wohneigentum. Der Besteller zahlt künftig mindestens die Hälfte der Provision.
Die Maklerprovision ist neu verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ abschließend gebilligt. Am 23. Juni 2020 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet und trat nun nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 23. Dezember 2020 in Kraft.