Für die jeweils unterschiedlichen Bewertungsverfahren können verschiedene Unterlagen aus der folgenden Auflistung benötigt werden.
Ein Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Er ist erhältlich beim Grundbuchamt. Dabei geht es nicht um Abteilung 3, wo die Hypotheken eingetragen sind, sondern vor allem um Abteilung 2, wo eventuelle Ansprüche von Dritten verzeichnet werden, beispielsweise Nießbrauch, Wohn- oder Vorkaufsrechte.
Ein Auszug aus der Flurkarte, ebenfalls nicht älter als drei Monate und beim Katasteramt zu bekommen.
Die Bauzeichnungen der Immobilie, nicht nur Grundrisse, sondern auch Schnittzeichnungen sowie Zeichnungen von späteren An- oder Umbauten.
Die Baubeschreibung, die Wohnflächenberechnung und der Energieausweis.
Ein Auszug aus dem Bebauungsplan, dem Flächennutzungsplan und dem Baulastenverzeichnis, diese sind erhältlich beim Bauordnungsamt.
Ein Bodengutachten, Erschließungskostenbeitragsbescheide.
Eine Baukostenaufstellung, Kostennachweis für Sonderbauteile, Nachweise über Modernisierungen, etwa von Fenstern, Heizanlage, Dach oder Wärmedämmung.
Bei Eigentumswohnungen: die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan sowie die Abrechnung der Nebenkosten sowie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.
Bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.
Bei Objekten unter Denkmalschutz: eine Kopie des Denkmalbescheids.
Bei Mietobjekten: Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten sowie die Bewirtschaftungskostenabrechnung.
Lassen Sie sich vorab eine genaue Aufstellung der für die Bewertung benötigten Unterlagen geben. Wenn Sie KUPFER IMMOBILIEN mit der Bewertungserstellung beauftragen, kümmern wir uns selbstverständlich um die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen.