Fragen und Antworten zum Thema Immobilien
Wählen Sie Ihre Fragen aus, um mehr über die Miete, Kauf, Vermietung oder den Verkauf von Immobilien zu erfahren. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Immobilien.
FAQ zu Bieterverfahren
Für welche Immobilien eignet sich das Bieterverfahren?
Für Immobilien in exklusiver Bestlage, die äußerst attraktiv oder eine absolute Rarität sind, wird der Verkauf einfacher und übersichtlicher gestaltet, der Verkauf zum besten Preis wird so wahrscheinlicher.
Bei renovierungsbedürftigen Immobilien in guten Lagen schwanken oft die Preisschätzungen stark. Durch das Bieterverfahren bestimmt der Markt automatisch selbst den Preis.
Worin liegen die Vorteile beim Bieterverfahren?
Da im Angebot ein Mindestgebot, jedoch kein fester Preis genannt wird, erregt die Immobilie mehr Aufmerksamkeit am Markt.
Durch den größeren Wettbewerb unter den Bietern ist es wahrscheinlicher, den besten Verkaufspreis zu erzielen.
Ein strukturiertes Bieterverfahren ermöglicht maximale Transparenz und macht Kaufpreisverhandlungen hinter verschlossenen Türen unmöglich.
Welche Risiken bestehen beim Bieterverfahren?
Außerdem gibt es Kaufinteressenten, die dieses Verfahren wegen der Wettbewerbssituation ablehnen und daher als Käufer ausscheiden.
Ferner ist es ungewiss, ob der Besichtigungstermin genügend Interessenten anzieht, die ernsthafte Kaufabsichten haben und somit ansprechende Gebote abgeben.
So kann der Besichtigungstermin vermeintliche Interessenten ansprechen, welche zwar mitbieten, aber keinen Immobilienkauf anstreben.
Welche Varianten gibt es beim Bieterverfahren?
Die Interessenten können jeweils genau ein Angebot abgeben. Die Angebotspreise sind bis zum Ende der Angebotsfrist verdeckt. Nach der Angebotsfrist erhält der Verkäufer alle Angebote übermittelt.
Offenes Bieterverfahren
Bei dem offenen Bieterverfahren können Interessenten mehrfach Angebote abgeben und erhöhen. Die Interessenten werden transparent über die aktuellen Höchstgebote informiert, um Ihr Gebot wiederum erhöhen zu können.
Die Angebotspreise der Interessenten spiegeln die aktuelle Marktsituation wieder und tragen somit entscheidend zu einer transparenten und fairen Preisfindung bei. Der Verkäufer hat die Garantie, dass unter allen Interessenten der bestmögliche Käufer gefunden wird.
Zweistufiges Bieterverfahren
Das zweistufige Bieterverfahren als Sonderform eignet sich bei sensiblen Objekten mit sehr hoher Nachfrage.
Engere Verkaufsverhandlungen werden nur mit einem kleinen Kreis an ernsthaften Interessenten geführt. Dadurch können Besichtigungstermine als auch die Einsicht in vertrauliche Unterlagen minimiert und Mieter besser geschützt werden.
FAQ zu Marktwertermittlung
Warum ist eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf wichtig?
Nur wer den Wert seiner Immobilie kennt, kann sie zu einem marktgerechten Preis anbieten. Für eine exakte Wertermittlung sind aktuelle Marktkenntnisse erforderlich, denn Immobilienpreise schwanken je nach Konjunktur und in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.
Ein zu hoher Angebotspreis schreckt beispielsweise potentielle Käufer ab, ein zu niedriger Verkaufspreis kann zu einem großen Vermögensverlust führen. Mit der richtigen Immobilienbewertung vermeiden Sie diese unnötigen Fehler und verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zum bestmöglichen Preis.
Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
Um den Wert einer Immobilie zu schätzen, werden drei verschiedene Verfahren genutzt, deren Vorgehensweisen in der ImmoWertV geregelt sind: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.
Welches Verfahren das sinnvollste ist und von Maklern und Gutachtern eingesetzt wird, hängt von der Art der Immobilie und deren Verwendungszweck ab.
Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie?
Den größten Einfluss bei der Bewertung einer Immobilie hat deren Lage. Makro- und Mikrolage, Stadtgebiet, Randbezirk oder ländliche Region, sowie Nachbarschaft, Infrastruktur und Verkehrsanbindung in der unmittelbaren Umgebung.
Weitere wichtige Faktoren sind Immobilienart und Größe, Bausubstanz und Energieeffizienz, Ausstattung, Zustand, Baujahr, Modernisierungen, Ausbaumöglichkeiten, Erschließungszustand, Nutzung, Inventar, Mietverträge, Grundbucheinträge etc.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die genauen Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie erfahren Sie auf Anfrage. Wenn Sie KUPFER IMMOBILIEN mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen, ist die Wertermittlung absolut kostenfrei für Sie.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Zunächst liegt es an Ihnen, alle relevanten und prüffähigen Objektunterlagen bereitzustellen, denn so können Sie die Zeit für die Erstellung verkürzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Er ist erhältlich beim Grundbuchamt. Dabei geht es nicht um Abteilung 3, wo die Hypotheken eingetragen sind, sondern vor allem um Abteilung 2, wo eventuelle Ansprüche von Dritten verzeichnet werden, beispielsweise Nießbrauch, Wohn- oder Vorkaufsrechte.
Ein Auszug aus der Flurkarte, ebenfalls nicht älter als drei Monate und beim Katasteramt zu bekommen.
Die Bauzeichnungen der Immobilie, nicht nur Grundrisse, sondern auch Schnittzeichnungen sowie Zeichnungen von späteren An- oder Umbauten.
Die Baubeschreibung, die Wohnflächenberechnung und der Energieausweis.
Ein Auszug aus dem Bebauungsplan, dem Flächennutzungsplan und dem Baulastenverzeichnis, diese sind erhältlich beim Bauordnungsamt.
Ein Bodengutachten, Erschließungskostenbeitragsbescheide.
Eine Baukostenaufstellung, Kostennachweis für Sonderbauteile, Nachweise über Modernisierungen, etwa von Fenstern, Heizanlage, Dach oder Wärmedämmung.
Bei Eigentumswohnungen: die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan sowie die Abrechnung der Nebenkosten sowie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.
Bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag und ein Nachweis des aktuellen Erbbauzinses.
Bei Objekten unter Denkmalschutz: eine Kopie des Denkmalbescheids.
Bei Mietobjekten: Mietverträge und eine Aufstellung der Nettokaltmieten sowie die Bewirtschaftungskostenabrechnung.
Lassen Sie sich vorab eine genaue Aufstellung der für die Bewertung benötigten Unterlagen geben. Wenn Sie KUPFER IMMOBILIEN mit der Bewertungserstellung beauftragen, kümmern wir uns selbstverständlich um die Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen.
Welche Vorteile bietet eine Beauftragung von KUPFER IMMOBILIEN?
FAQ zu Online Wertermittlung
Wie funktioniert die Online-Sofort-Bewertung?
Wie schnell erhalte ich das ermittelte Ergebnis?
Welche Vorteile bietet die Online-Wertermittlung?
Wie wird der aktuelle Marktwert ermittelt?
Der Marktwert wird anhand der Lage Ihres Objekts ermittelt und spiegelt einen allgemeinen Wert ohne Berücksichtigung der konkreten Größe, Ausstattung, Baujahresklasse etc. wider. Auf Wunsch erhalten Sie eine individuelle Wertermittlung von unseren Experten.
Wir repräsentativ ist die Online-Wertermittlung?
Die Analyse ersetzt nicht die Berücksichtigung der Details und Besonderheiten Ihrer Immobilie. Da jedes Objekt ein Unikat mit einzigartigen Vorzügen ist, ist eine umfassende persönliche Immobilienbewertung vor Ort unverzichtbar und zahlt sich wahrlich aus.
Wie werden exklusive Details berücksichtigt?
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen, oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Woher kommen die Daten zur Wohnmarktanalyse?
Eine Bewertung erfolgt nur, wenn eine ausreichende Anzahl von Vergleichsobjekten mit hinreichend übereinstimmenden Zustandskriterien gefunden wurde. Nach den Vorschriften der ImmoWertV sind Abweichungen von wertbeeinflussenden Merkmalen der Vergleichsobjekte durch Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Der Wunsch nach einem Eigenheim ist der Traum vieler Deutschen. Durch niedrige Zinsen und den Bau zahlreicher Häuser auch in Innenstadtlagen erfüllen sich immer mehr Menschen diesen Traum und heizen damit den Markt an.
Resultierende Wertspanne
Die Wertspanne erhöht sich, je ungewöhnlicher eine Immobilie ist. Objekte in Märkten mit wenig Angebot und Nachfrage haben regelmäßig höhere Wertspannen.
FAQ zu Scheidungsimmobilie
Wie wird die unabhängige Immobilienbewertung erstellt?
Warum ist eine individuelle Verkaufsstrategie wichtig?
So wird ein erfolgreicher Verkauf der Scheidungsimmobilie garantiert. Mit einer fairen finanziellen Übereinkunft gehen beide Parteien als Gewinner hervor.
Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
Wird eine Steuer- oder Rechtsberatung benötigt?
FAQ zu Vermietung
Welche Arten von Mietkaution gibt es?
In beiden Fällen bürgt eine dritte Partei für die veranschlagte Kautionssumme, und verpflichtet sich, auf erstes Anfordern des Vermieters den vereinbarten Kautionsbetrag anstelle des Mieters zu zahlen. Der Mieter kann das eingesparte Geld verwenden, um seinen Umzug oder neues Mobilar zu finanzieren.
Auch der Vermieter profitiert von einer solchen Lösung. Er braucht kein gesondertes Mietkautionskonto anzulegen und Zeit in dessen Verwaltung zu investieren. Im Fall eines Kautionsanspruchs wendet er sich direkt an den Bürgen, der je nachdem eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen ist.
Eine weitere Kautionsform sind verpfändete Sparkonten, wobei der Mieter selbst ein entsprechendes Sparkonto anlegt, dieses jedoch für die Dauer des Mietverhältnisses an den Vermieter verpfändet. Genau wie bei einer Bankbürgschaft kann der Vermieter damit auf erstes Anfordern auf das Geld zugreifen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution gibt es nicht. Daher sollten Sie unbedingt die Vereinbarungen zur Mietkaution in den Mietvertrag mit aufnehmen, da sonst kein Anspruch darauf besteht.
Welche Pflichten hat der Vermieter?
Die Wohnung zur Verfügung stellen zu dem im Mietvertrag festgelegten Termin und Aushändigung der Schlüssel.
Instandhaltung und Reparatur, so dass die Wohnung dem Zustand entspricht, den sie bei Abschluss des Vertrages hatte, sowie Beseitigung von Schäden.
Gestattung der Aufnahme von engen Familienmitgliedern wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn die Wohnung nicht überbelegt wird.
Wozu ist ein Energieausweis erforderlich?
Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden. Ein Energieausweis ist zudem immer dann erforderlich, wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet oder verkauft wird. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages übergeben werden.
Achtung: Eigentümer, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis.
Welcher Energieausweis wird für welches Gebäude benötigt?
Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Für alle anderen Wohngebäude, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis.
Wann kann der Vermieter dem Mieter kündigen?
Während der Mieter das Mietverhältnis jederzeit beenden kann, muss der Vermieter sein berechtigtes Interesse an einer Kündigung begründen. Gesetz und Rechtsprechung setzen dem Vermieter enge Grenzen. Eine der wenigen Ausnahmen gilt für das vom Vermieter selbstbewohnte Zweifamilienhaus.
Der Vermieter kann dem Mieter nur dann kündigen, wenn dafür rechtlich wirksame Gründe vorliegen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.
Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wann darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen?
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.
Außerordentlich kündigen darf der Vermieter auch, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung eines Mieters sind beispielsweise, wenn der Mieter den Hausfrieden ständig stört, indem er gegen die Hausordnung verstößt, Lärmbelästigung verursacht, sich gegenüber anderen Bewohnern aggressiv verhält, andere Bewohner beleidigt oder Müll im Hausflur deponiert.
Herrscht durch einen oder mehrere dieser Punkte ein unzumutbarer Zustand, ist eine fristlose Kündigung legitim. Jedoch muss gegenüber diesem Mieter eine Abmahnung erfolgt sein. Zudem liegt der Vermieter in der Beweislast.
Welche Mieterhöhungen sind mit der Mietpreisbremse zulässig?
Die Mietpreisbremse gilt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht jedoch bei Neubauten. Die Miete für eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer ohne Beschränkung festlegen. Investoren sollen durch die Mietpreisbremse nicht gehemmt werden, neuen Wohnraum zu schaffen.
Ähnliches gilt bei Modernisierungsmaßnahmen. Die Mietpreisbremse soll Vermieter nicht davon abhalten, bestehende Wohnungen zu modernisieren. Damit sich die Kosten rechnen, ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Liegt die Miete bereits oberhalb der Preisdeckelung, kann sich der Vermieter zudem auf den Bestandschutz berufen. Vermieter dürfen eine zulässig vereinbarte Miete bei Wiedervermietung also auch weiterhin verlangen.
Auf Wunsch helfen Ihnen unsere erfahrenen Vermietungsspezialisten gerne bei Fragen und beraten Sie über mögliche Mietformen, Modernisierungsmaßnahmen und vieles mehr.